Stand: 26.03.23
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Firma Royal Gebäudereinigung Ibic GbR
Kaiserstrasse 85
52146 Würselen
Geschäftsleitung: Sabrina und Martin Ibic
1. Allgemeines
Alle Dienstleistungen des Auftragsnehmers erfolgen zu diesen Bedingungen. Der Auftraggeber erkennt durch den Vertragsabschluss, bzw. die Auftragserteilung, an, dass diese Bedingungen Vertragsbestandteil sind. Jegliche Änderung, sei es vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer, bedürfen der Schriftform. Bei der regelmäßig vorgesehenen Schriftform kommt der Vertrag durch
die beiderseitige Unterzeichnung von Auftraggeber und Auftragnehmer zustande. Mündlich erteilte Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Vertragsdauer und Kündigung
Verträge zwischen Auftraggeber und Royal Gebäudereinigung Ibic werden für eine bestimmte, vereinbarte Zeit abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt, wenn nicht anders vereinbart, vier Wochen zum Monatsende. Für die rechtzeitige Kündigung gilt der Posteingang in unserer Geschäftsstelle.
Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform.
3. Objekteinweisung
Vor der Tätigkeitsaufnahme durch die Royal Gebäudereinigung Ibic, ist der Auftraggeber
verpflichtet, unsere Mitarbeiter in das zu reinigende Objekt einzuweisen, und auf mögliche Gefahrenquellen hinzuweisen, gegebenfalls schriftlich. Erforderliche Schlüssel sind zu übergeben, und wird von uns schriftlich bestätigt. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal von Royal Gebäudereinigung Ibic, haften wir im Rahmen der Betriebshaftpflicht.
Erfolgt keine Einweisung, so kann der Auftraggeber bei eventuellen Fehlleistungen und
Schäden, die auf mangelnde Unterrichtung zurückzuführen sind, Royal Gebäudereinigung
Ibic, nicht Schadensersatzpflichtig machen. Royal Gebäudereinigung Ibic wird es gestattet, innerhalb des betreuten Objektes, für Bewohner und Besucher kenntlich, ein Firmenschild anzubringen, aus dem ersichtlich ist, dass das Objekt von der Firma Royal Gebäudereinigung Ibic, betreut wird und wie
diese zu erreichen ist. Die Kosten hierfür trägt die Firma Royal Gebäudereinigung Ibic.
4. Leistungen von Royal Gebäudereinigung Ibic
Royal Gebäudereinigung Ibic verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis desGeräte Vergütung
Reinigungsvertrages festgehaltenen Dienstleistungen, fach- und sachgerecht
durchzuführen. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich Vereinbarte
Dienstleistungsumfang und -standard gewahrt bleibt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Leistungen des Auftragsnehmers nach deren Beendigung, noch am gleichen Tag zu besichtigen und die ordnungsgemäße Ausführung zu bestätigen. Verzichtet der Auftraggeber darauf, gilt die Dienstleistung als erbracht und abgenommen. Nach Beendigung des Dienstleistungsvertrages, verpflichtet sich Royal Gebäudereinigung Ibic, die überlassenen Schlüssel unverzüglich an den Auftraggeber zurückzugeben.
Royal Gebäudereinigung Ibic verpflichtet sich, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die im Zusammenhang mit dem Dienstleistungsverhältniss bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Sämtliche Gegenstände oder Wertsachen werden unverzüglich dem Auftraggeber übergeben, mit einem Übergabeprotokoll.
5. Durchführung der Leistungen
Die vereinbarten Leistungen werden im Vertrag festgelegt. Sollten zusätzliche Arbeiten notwendig sein, so wird Royal Gebäudereinigung Ibic dem Auftraggeber einen gesonderten Kostenvoranschlag unterbreiten. Und nach schriftlicher Bestätigung tätig. Vereinbarte turnusmäßige Leistungen, können nur während der üblichen Zeiten, an Werktagen ausgeführt werden. Fällt ein Turnus auf einen Feiertag, so ist dies gesondert und schriftlich zu vereinbaren.
6. Reinigungsmittel und Geräte
Royal Gebäudereinigung Ibic stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf ihre Kosten zur Verfügung. Für alle Arbeiten werden nur hochwertige Produkte verwendet. Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen- ausgenommen Toiletten- nicht verwendet werden. PVC-Böden werden nur mit antistatischen und rutschfesten Mitteln
gereinigt. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Handtücher
und die notwendigen Behältnisse zur Entsorgung zur Verfügung, sowie einen Raum (abschließbar) für die Unterbringung unserer Geräte.
7. Reklamationen
Reklamationen seitens des Auftraggebers, können nur berücksichtigt werden, wenn diese unverzüglich nach Beendigung der Reinigungsarbeiten angezeigt werden. Royal Gebäudereinigung Ibic verpflichtet sich, eventuelle, berechtigte Mängel unverzüglich zu beseitigen.
8.Vergütung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Vertrag vereinbarte Vergütung, innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels nach Rechnungstellung, ohne jeden Abzug auf das von Royal Gebäudereinigung Ibic angegebene Konto zu überweisen. Für gesonderte Leistungen wird eine gesonderte Rechnung erstellt.
Änderungen an gestellten Rechnungen dürfen vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden.
Bei Zahlungsverzug behält sich die Firma Royal Gebäudereinigung, den Auftrag zu stoppen oder gegebenfalls zu stornieren.
9. Haftung
Royal Gebäudereinigung Ibic haftet für Schäden, die bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht werden, im Rahmen der dafür vorgesehenen Betriebshaftpflichtversicherung. Mit Beendigung des Dienstleistungsvertrages, endet die Haftungsverpflichtung des Auftragsnehmers.
10. Abwerbungen
Abwerbungen von Mitarbeitern ist untersagt. Hierbei entstandene Unkosten werden in Rechnung gestellt.
11. Datenschutz
Royal Gebäudereinigung Ibic verpflichtet sich , Ihre Daten vertraulich nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu behandeln.
12. Schlussbestimmungen
Bei Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGBs, tritt an ihrer Stelle die gesetzliche zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
Übrige Inhalte werden hiervon nicht berührt. Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine Sonderregelungen vereinbart sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen des Diensleistungsrechts. Insofern ergänzungsbedürftige Lücken vorhanden sein sollten, tritt
an dieser Stelle eine gesetzliche zulässige Regelung.
13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Aachen