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0163/3954217

Stand: 26.03.23

Allgemeine Geschäftsbedingungen                                                                                     
Der Firma Royal Gebäudereinigung Ibic GbR
Kaiserstrasse 85
52146 Würselen
Geschäftsleitung: Sabrina und Martin Ibic


1. Allgemeines 

  Alle Dienstleistungen des Auftragsnehmers erfolgen zu diesen Bedingungen. Der Auftraggeber       erkennt  durch den Vertragsabschluss, bzw. die Auftragserteilung, an, dass diese Bedingungen   Vertragsbestandteil sind. Jegliche Änderung, sei es vom Auftraggeber oder vom Auftragnehmer,   bedürfen der Schriftform. Bei der regelmäßig vorgesehenen Schriftform kommt der Vertrag durch
 die beiderseitige Unterzeichnung von Auftraggeber und Auftragnehmer zustande. Mündlich erteilte         Aufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
2. Vertragsdauer und Kündigung
  Verträge zwischen Auftraggeber und Royal Gebäudereinigung Ibic werden für eine bestimmte,         vereinbarte Zeit abgeschlossen. Die Kündigungsfrist beträgt, wenn nicht anders vereinbart, vier Wochen    zum Monatsende. Für die rechtzeitige Kündigung gilt der Posteingang in unserer Geschäftsstelle.
  Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Änderungen bedürfen der Schriftform.
3. Objekteinweisung
  Vor der Tätigkeitsaufnahme durch die Royal Gebäudereinigung Ibic, ist der Auftraggeber
  verpflichtet, unsere Mitarbeiter in das zu reinigende Objekt einzuweisen, und auf mögliche     Gefahrenquellen hinzuweisen, gegebenfalls schriftlich. Erforderliche Schlüssel sind zu übergeben, und   wird von uns schriftlich bestätigt. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das   Personal von Royal Gebäudereinigung Ibic, haften wir im Rahmen der Betriebshaftpflicht.
  Erfolgt keine Einweisung, so kann der Auftraggeber bei eventuellen Fehlleistungen und
  Schäden, die auf mangelnde Unterrichtung zurückzuführen sind, Royal Gebäudereinigung
  Ibic, nicht Schadensersatzpflichtig machen. Royal Gebäudereinigung Ibic wird es gestattet, innerhalb     des betreuten Objektes, für Bewohner und Besucher kenntlich, ein Firmenschild anzubringen, aus dem   ersichtlich ist, dass das Objekt von der Firma Royal Gebäudereinigung Ibic, betreut wird und wie
  diese zu erreichen ist. Die Kosten hierfür trägt die Firma Royal Gebäudereinigung Ibic.
4. Leistungen von Royal Gebäudereinigung Ibic 

 Royal Gebäudereinigung Ibic verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis desGeräte Vergütung
  Reinigungsvertrages festgehaltenen Dienstleistungen, fach- und sachgerecht
  durchzuführen. Abweichungen von den Vereinbarungen sind zulässig, wenn der vertraglich Vereinbarte
  Dienstleistungsumfang und -standard gewahrt bleibt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die   Leistungen des Auftragsnehmers nach deren Beendigung, noch am gleichen Tag zu besichtigen und   die ordnungsgemäße Ausführung zu bestätigen. Verzichtet der Auftraggeber darauf, gilt die   Dienstleistung als erbracht und abgenommen. Nach Beendigung des Dienstleistungsvertrages,   verpflichtet sich Royal Gebäudereinigung Ibic, die überlassenen Schlüssel unverzüglich an den   Auftraggeber zurückzugeben.
  Royal Gebäudereinigung Ibic verpflichtet sich, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die im     Zusammenhang mit dem Dienstleistungsverhältniss bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.  Sämtliche Gegenstände oder Wertsachen werden unverzüglich dem Auftraggeber übergeben, mit  einem Übergabeprotokoll.
5. Durchführung der Leistungen
  Die vereinbarten Leistungen werden im Vertrag festgelegt. Sollten zusätzliche Arbeiten notwendig sein,   so wird Royal Gebäudereinigung Ibic dem Auftraggeber einen gesonderten Kostenvoranschlag   unterbreiten. Und nach schriftlicher Bestätigung tätig. Vereinbarte turnusmäßige Leistungen, können   nur  während der üblichen Zeiten, an Werktagen ausgeführt werden. Fällt ein Turnus auf einen Feiertag,   so ist dies gesondert und schriftlich zu vereinbaren.
6. Reinigungsmittel und Geräte 
  Royal Gebäudereinigung Ibic stellt die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Geräte, Reinigungs-     und Pflegemittel in ausreichender Menge auf ihre Kosten zur Verfügung. Für alle Arbeiten werden nur   hochwertige Produkte verwendet. Ätzende und säurehaltige Mittel dürfen- ausgenommen Toiletten-   nicht verwendet werden. PVC-Böden werden nur mit antistatischen und rutschfesten Mitteln
 gereinigt. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser, Strom, Handtücher
 und die notwendigen Behältnisse zur Entsorgung zur Verfügung, sowie einen Raum (abschließbar) für     die Unterbringung unserer Geräte.
7. Reklamationen
  Reklamationen seitens des Auftraggebers, können nur berücksichtigt werden, wenn diese unverzüglich    nach Beendigung der Reinigungsarbeiten angezeigt werden. Royal Gebäudereinigung Ibic verpflichtet      sich, eventuelle, berechtigte Mängel unverzüglich zu beseitigen.
8.Vergütung
  Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Vertrag vereinbarte Vergütung, innerhalb des vereinbarten     Zahlungsziels nach Rechnungstellung, ohne jeden Abzug auf das von Royal Gebäudereinigung Ibic   angegebene Konto zu überweisen. Für gesonderte Leistungen wird eine gesonderte Rechnung erstellt.
 Änderungen an gestellten Rechnungen dürfen vom Auftraggeber nicht vorgenommen werden.
  Bei Zahlungsverzug behält sich die Firma Royal Gebäudereinigung, den Auftrag zu stoppen oder gegebenfalls zu stornieren.
9. Haftung
  Royal Gebäudereinigung Ibic haftet für Schäden, die bei der Ausführung der vertraglich vereinbarten   Leistungen entstehen und schuldhaft verursacht werden, im Rahmen der dafür vorgesehenen   Betriebshaftpflichtversicherung. Mit Beendigung des Dienstleistungsvertrages, endet die   Haftungsverpflichtung des Auftragsnehmers.
10. Abwerbungen
 Abwerbungen von Mitarbeitern ist untersagt. Hierbei entstandene Unkosten werden in Rechnung     gestellt.
11. Datenschutz
  Royal Gebäudereinigung Ibic verpflichtet sich , Ihre Daten vertraulich nach den Bestimmungen des   Bundesdatenschutzgesetzes zu behandeln.
12. Schlussbestimmungen
  Bei Nichtigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einzelner Bestimmungen dieser AGBs, tritt an     ihrer Stelle die gesetzliche zulässige Regelung, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
 Übrige Inhalte werden hiervon nicht berührt. Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine   Sonderregelungen vereinbart sind, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere diejenigen   des Diensleistungsrechts. Insofern ergänzungsbedürftige Lücken vorhanden sein sollten, tritt
 an dieser Stelle eine gesetzliche zulässige Regelung.
13. Gerichtsstand und Erfüllungsort
  Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Aachen